Strompreisbremse
Strompreisbremse ab 01.01.2023
Wenn Ihr Arbeitspreis im Jahr 2023 über 40 ct/kWh (brutto) liegt, gilt für Sie die Strompreisbremse.
"Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden."
[Quelle: Preisbremsen für Strom und Gas | Bundesregierung]
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