Zählerwechsel erfordert keine Umstellung des Stromliefervertrags
+++ ACHTUNG +++ Vortäuschung falscher Tatsachen +++
⚠️„Warnung vor ungewolltem Vertragswechsel an der Haustür"!
Aktuell kontaktieren uns verunsicherte Kunden, welche davon berichten, dass Ihnen unter Vortäuschung falscher Tatsachen an der Haustür Energieverträge verkauft werden.
Folgendes wurde berichtet:
Zweier-Teams sind mit folgender Aussage unterwegs „Es muss der Stromzähler gewechselt werden, um die Stromkosten 20 Prozent günstiger zu machen.“ Diese hatten obendrein ein Tablet dabei, auf dem Stadtwerke stand.
- Das waren keine Mitarbeiter der Stadtwerke Cottbus!
Ein weiterer dreister Fall ereignete sich am 24.03.2026. Laut Aussage der betroffenen Personen war es ein Mitarbeiter der Energieversorgung Cottbus, so stand es auf dem Shirt. Dieser behauptete, dass eine PV-Anlage auf dem Dach sei, darum würde der Zähler gewechselt und gleichzeitig müsse auch der Stromvertrag umgestellt werden. Hierfür wurde nach der letzten Rechnung gefragt, welche die Betroffenen in gutem Glauben auch vorgelegt haben. Damit wurde vor Ort ein neuer Vertrag erstellt und in ebenfalls gutem Glauben unterschrieben. Erst später stellte man fest, dass dort ein anderer Stromlieferant drinstand, von dem sie noch nie gehört hatten und wendeten sich daraufhin an uns.
- Auch das waren keine Mitarbeiter der Stadtwerke Cottbus GmbH oder des Tochterunternehmens Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH!
Liebe Kundinnen und Kunden,
zunächst noch einmal ausdrücklich der Hinweis:
⚠️Ein Zählerwechsel erfordert keine Umstellung des Stromliefervertrags!
ℹ️ Bei einem Zählerwechsel erhalten Sie dazu viele Wochen im Voraus eine schriftliche Erstinformation vom Messstellenbetreiber. Vor dem Einbautermin erhalten Sie dann erneut ein Schreiben mit einem Terminvorschlag. Sollte dieser nicht passen, kann ein neuer Termin vereinbart werden.
Der bestehende Strom- oder auch Gasliefervertrag bleibt davon unberührt!
Oftmals werden in den sogenannten „Haustürgeschäften“ persönliche Daten (z.B. Bankverbindung, Zählernummer, Marktlokations-ID) erfragt oder Einblick in Dokumente erbeten (z.B. letzte Rechnung oder Stromliefervertrag), aus denen diese Daten ersichtlich sind, um so anschließend oder gleich vor Ort einen Lieferantenwechsel durchzuführen.
Erfragte Daten sind z. B.:
- Wohn-Adresse
- Verbrauch in kWh pro Jahr
- Zählernummer
- Marktlokations-ID
- derzeitiger Strom- oder Gasanbieter
- Bankverbindung
Wenn Sie Fremden die oben genannten Daten geben, kann ein fremder Anbieter Ihren aktuellen Strom- oder Gasvertrag bei den Stadtwerken Cottbus kündigen, ohne dass Sie das gewollt haben.
Sollten auch Sie betroffen sein, nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf. Mit unserer Hilfe können solche Vorgänge noch gestoppt werden, wenn zeitnah gehandelt wird.
Wichtig:
- Wenn Sie eine Kündigungsbestätigung von den Stadtwerken Cottbus erhalten, ohne dass Sie gekündigt haben, rufen Sie bitte sofort an. Wir klären das für Sie.
- Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung bedürfen spätestens seit 27. Juli 2021 immer der Textform (§ 41b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz), können also mit einem rein mündlichen „ja“ am Telefon nicht wirksam abgeschlossen werden.
- Reagieren Sie immer schnell. Denn auch bei versehentlich rechtswirksam abgeschlossenen Energieverträgen ist es oft nicht einfach, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen 14-Tages-Frist durchzusetzen, da der Widerruf vom neuen Anbieter erfahrungsgemäß in vielen Fällen ignoriert wird.
+ + + Geben Sie also NIEMALS Ihre Zählernummer, Marktlokations-ID oder Kundennummer gegenüber Dritten preis! Alle drei sollten Ihnen heilig sein wie die PIN Ihrer Geldkarte!! + + +
Mitarbeiter der Stadtwerke Cottbus schließen grundsätzlich keine Verträge am Telefon oder an der Haustür ab.
Wir sind für Sie da!
Ihre Stadtwerke Cottbus
Wir warnen immer wieder vor solchen unlauteren Wechsel-Angeboten:
>> "SWC direkt 11/2024" - Stadtwerke warnen weiter vor Datenklau
>> "SWC direkt 01/2022" - Stadtwerke warnen weiter vor unlauteren Wechsel-Angeboten