Eins nach dem anderen

Was Sie jetzt zu Ihrer Erdgasrechnung wissen müssen

Selten musste man sich so viele Gedanken um die Gasrechnung machen wie in diesen Wochen. Gasumlage ja oder nein? Schließlich die gesenkte Mehrwertsteuer. Für die Stadtwerke und alle Kunden ist dieses Hin und Her eine enorme Herausforderung – wir erklären, was Sie zur Preisanpassung und zu Ihrer aktuellen Gasrechnung wissen müssen.

Alle Gaskunden der Gas-Versorgungsbetriebe Cottbus GmbH erhielten im September Preisinformationsschreiben. Drei Preisbestandteile sind hauptverantwortlich für alle Preiserhöhungen: die neu eingeführte Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh netto, die SLP-Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 ct/ kWh netto und die enorm gestiegenen Beschaffungskosten am Großhandelsmarkt. Auch die Gasbeschaffungsumlage (2,419 ct/ kWh netto) war zunächst Teil davon – sie wurde jedoch wieder zurückgenommen. Deshalb tauchte dieser Posten in den Schreiben noch auf, spielt jedoch auf der Gasrechnung keine Rolle mehr.

Weniger Mehrwertsteuer

Die Gasrechnung – wie gewohnt für den Jahresverbrauch – erhalten die Kunden wie in jedem Jahr im November. Dort wird dann auch die Mehrwertsteuer angepasst. Wichtig zu wissen: Auch die neuen Abschläge für 2023 werden in der Jahresrechnung angekündigt - Wie immer anhand des Vorjahresverbrauchs und der neuen Preise. Die Gaskunden müssen also mit einer Erhöhung rechnen. Auch die Ablesung der Zählerstände durch die Stadtwerke läuft wie gewohnt. Muss ein Verbrauch rechnerisch ermittelt werden, weil nicht abgelesen wurde, kommt dafür ein festgelegtes Verfahren zum Einsatz. Wir werden auf diese Weise allen Kunden gerecht. Und es ist nicht möglich, mit einer Zwischenablesung zu schummeln, denn das fällt spätestens zur Jahresablesung auf.

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