Umsatzsteuersenkung auf 7% für Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz
Die Senkung der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 auf 7% (bisher 19%) gilt laut §28 Abs. 6 Umsatzsteuergesetz (UStG) auch für Ihre Cottbuser Fernwärme.
Bei allen Rechnungen, die nach der Gesetzesveröffentlichung am 25. Oktober 2022 erstellt werden, enthält der Brutto-Rechnungsbetrag für den gesamten zurückliegenden Abrechnungszeitraum ab der letzten Jahresrechnung komplett den USt.-Satz von 7%. Auch die neuen Brutto-Abschläge beinhalten den USt.-Satz von 7% (Hybridverfahren gemäß Bundesministerium für Finanzen).
Bitte beachten Sie, bei der Jahresabrechnung 2024 ist es dann umgekehrt.
In Rechnungen, die vor dem 25.10.2022 erstellt wurden, sind sowohl Rechnungsbetrag als auch neue Abschläge korrekt mit 19% USt. ausgewiesen.
Ihr Service-Center Wärme der Stadtwerke Cottbus GmbH